Ordnungswidrigkeiten

Das Recht der Ordnungswidrigkeiten beschränkt sich nicht nur auf im Straßenverkehr begangene Verfehlungen, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsübertretung, das Überfahren einer roten Ampel (Rotlichtverstoß) oder Delikte im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, sondern es gibt auch in anderen Rechtsgebieten (z. B. Umweltrecht) eine Vielzahl von Bußgeldtatbeständen. Selbstverständlich können Sie sich auch hier vertrauensvoll an uns wenden.

Unter einer Ordnungswidrigkeit versteht das Gesetz eine Rechtsverletzung, für deren Ahndung eine gewisse Geldbuße, die Verhängung eines Fahrverbotes oder auch der Eintrag von Punkten im Verkehrszentralregister vorgesehen ist; es handelt sich daher im Vergleich zu Straftaten um eine eher mildere Ahndung von Rechtsverstößen, die aber gleichwohl sehr einschneidend sein kann. Oftmals kann Ihnen mit Hilfe eines entsprechend spezialisierten Anwalts ein solches Bußgeld ganz erspart bleiben oder zumindest reduziert werden.

Wir verteidigen Sie kompetent und effizient in einem gegen Sie geführten Bußgeldverfahren, stets mit dem Ziel, für Sie einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

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