Baurecht

Das private Baurecht schafft die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer betreffend die Errichtung und den Um- und Ausbau von Bauwerken.

Oftmals weisen Bauwerke gravierende Bau- und Sicherheitsmängel auf, was nicht selten zu langandauernden Rechtsstreitigkeiten mit dem Bauunternehmen und-/oder dem Architekten führt.

Wir sind für Sie da, wenn Sie Hilfe bei der Prüfung, Anmeldung und Durchsetzung von Ansprüchen wegen Baumängeln oder sonstiger Leistungsstörungen benötigen.

Wir vertreten auch Ihre Interessen als Auftragnehmer beziehungsweise Handwerker, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Werklohnforderung oder die Abwehr von Mängelansprüchen geht.

Erforderlichenfalls kümmern wir uns auch um eine gerichtliche Beweissicherung durch einen Sachverständigen im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens um Rechtssicherheit zu schaffen und Ihre Ausgangslage für ein eventuell anschließendes Klageverfahrens zu verbessern und zu sichern.

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