Verkehrsrecht

Unfall – Auto kaputt …. was nun? Bei uns sind Sie richtig!

Wir kümmern uns um die Regulierung Ihrer Unfallschäden. Dabei setzen wir Ihre Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher, den Halter des betreffenden Fahrzeuges und gegen dessen Haftpflichtversicherung durch.

Bei unserer Tätigkeit im Rahmen des Verkehrsrechts helfen wir Ihnen nicht nur nach einem Unfall, sondern z. B. auch bei der Wiedererlangung des Führerscheins und wir beraten Sie zu wichtigen Themen wie MPU, Fahrerlaubnisentzug, Sperrfristen, ausländischer Führerschein, etc.

Wir sorgen dafür, dass Sie Ihren Schaden vollumfänglich ersetzt bekommen. Besonderes Augenmerk richten wir auf die Regulierung von unfallbedingten Personenschäden – unberechtigte Kürzungen der Haftpflichtversicherung werden von uns dabei unter keinen Umständen hingenommen. Die Versicherungen sind mit dem Ziel ihre Kosten zu senken stets bemüht, einen Unfall direkt mit dem Geschädigten abzuwickeln; dies ist für einen im Verkehrsrecht unerfahrenen Laien meist nicht zu durchschauen und sehr oft mit finanziellen Einbußen verbunden.

Wir wissen, welche Schadenspositionen über den reinen Fahrzeugschaden hinaus geltend gemacht werden können, z. B. eine Wertminderung oder einen Nutzungsausfall. Insbesondere bei Personenschäden sollten Sie sich nicht von der Versicherung abspeisen lassen. Hier machen wir für Sie z. B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall und einen Haushaltsführungsschaden geltend und sichern mögliche Zukunftsschäden. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unsere Kenntnisse im Verkehrsrecht.

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