Das Thema Erbrecht ist ein komplexes Feld, das viele Menschen erst dann berührt, wenn ein Erbfall eintritt. Besonders der Umgang mit Testamenten und das Recht auf einen Pflichtteil werfen oft Fragen auf. In diesem Artikel erläutert ein Rechtsanwalt, was es mit diesen beiden Aspekten auf sich hat und gibt wichtige Hinweise, wie Sie sich am besten darauf vorbereiten.

Was ist ein Testament?

Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person (der Erblasser) festlegt, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschehen soll. Es ermöglicht dem Erblasser, über den Rahmen der gesetzlichen Erbfolge hinaus zu entscheiden, wer sein Vermögen erbt. Durch ein Testament kann der Erblasser Verwandte, Freunde, Lebenspartner oder auch gemeinnützige Organisationen als Erben einsetzen.

Die gesetzliche Erbfolge

Sollte eine Person ohne Testament versterben, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt, dass in erster Linie die nächsten Verwandten erben. Dies schließt Ehepartner, Kinder und, falls diese nicht mehr leben, Enkelkinder ein. In Ermangelung dieser Erben kommen Eltern, Geschwister und weitere entfernte Verwandte als Erben in Betracht.

Grenzen der Testierfreiheit: Der Pflichtteil

Die Freiheit, mittels Testament über sein Vermögen zu verfügen, hat jedoch ihre Grenzen. Diese werden besonders dann relevant, wenn nahe Angehörige enterbt werden. In Deutschland ist durch das Pflichtteilsrecht sichergestellt, dass nahe Angehörige wie Ehepartner, Kinder und, in seltenen Fällen, die Eltern des Erblassers nicht gänzlich von der Erbmasse ausgeschlossen werden können.

Was genau ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist eine gesetzliche Absicherung, die einem enterbten, nahe stehenden Angehörigen zusteht. Er beträgt die Hälfte des Wertes, der dem Angehörigen im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge zugekommen wäre. Dieser Anspruch muss aktiv von den Betroffenen gegenüber den Erben geltend gemacht werden.

Zusatzpflichtteil

Wird der Ehepartner oder ein erbberechtigtes Kind nicht enterbt, erhält aber weniger als seinen gesetzlichen Pflichtteil, so hat er oder sie die Möglichkeit, die Differenz zwischen dem erhaltenen Erbteil und dem Pflichtteil als sogenannten Zusatzpflichtteil einzufordern.

Wie wird der Pflichtteil durchgesetzt?

Die Durchsetzung des Pflichtteils kann kompliziert sein. Enterbte Angehörige müssen ihren Anspruch innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis des Erbfalls geltend machen. Die Berechnung des Pflichtteils basiert auf dem Gesamtwert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes. Hierzu kann es nötig sein, ein detailliertes Verzeichnis des Nachlasses zu erstellen und gegebenenfalls eine Bewertung durchzuführen.

Fazit

Ein Testament bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten, stößt jedoch dort an Grenzen, wo das Pflichtteilsrecht greift. Um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille auch wie gewünscht umgesetzt wird, empfiehlt es sich, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Dadurch können Sie mögliche Konflikte vermeiden und sicherstellen, dass Ihre Liebsten auch nach Ihrem Tod angemessen versorgt sind.

 

Für detaillierte Beratung und Unterstützung beim Verfassen eines Testaments oder bei Fragen zum Pflichtteil steht Ihnen die Kanzlei Gockel & Kollegen in Kempten zur Verfügung. Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen, um Ihre Rechtsangelegenheiten mit erfahrenen Experten zu klären. Sie erreichen die Kanzlei unter der Telefonnummer oder per E-Mail, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. So sorgen Sie für klare Verhältnisse und können sich darauf verlassen, dass Ihre testamentarischen Wünsche rechtssicher umgesetzt werden.