Strafrecht

Strafverfahren, welches gegen Beschuldigte eingeleitet werden, richten sich nach der Strafprozessordnung (StPO). Auf den Verfahrenslauf kann der Beschuldigte – am Besten gemeinsam mit einem erfahrenen Strafverteidiger umfassenden Einfluss nehmen. Es empfiehlt sich daher unbedingt, bereits vor der ersten Vernehmung bei der Polizei einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Unabhängig davon, welcher strafrechtliche Vorwurf gegen Sie erhoben wird, stehen wir Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite; angefangen im Ermittlungsverfahren vor der Polizei und der Staatsanwaltschaft, wo wir sobald als möglich Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, bis hin zum Einspruch gegen einen Strafbefehl oder Ihre Verteidigung in einer Hauptverhandlung. Wir setzen uns engagiert und kompetent für Sie ein.

Bei uns finden Sie Ihren Anwalt für Strafrecht!

Da Strafverteidigung Vertrauenssache ist, sichern wir Ihnen absolute Professionalität und Diskretion zu. Wir vertreten und verteidigen Sie z. B. in der gerichtlichen Hauptverhandlung, legen für Sie gegen einen Strafbefehl Einspruch ein und helfen Ihnen auch bei allen Ermittlungsmaßnahmen wie Beschlagnahme, Sicherstellung, Hausdurchsuchung oder auch im Rahmen einer Untersuchungshaft oder Strafhaft.

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