Erbrecht
Das Erbrecht befasst sich mit der Frage der Regelung der Erbfolge und was mit dem Vermögen eines Verstorbenen geschieht, also wer dieses zu welchem Anteil erbt. Dabei kommt es häufig zu Unstimmigkeiten, insbesondere wenn die gesetzliche Erbfolge gilt oder der „letzte Wille“ des Verstorbenen unklar oder missverständlich formuliert worden ist. Aus diesem Grund ist es wichtig, rechtzeitig zu Lebzeiten ordnungsgemäß und rechtssicher zu bestimmen wer Erbe sein soll.
Wir beraten Sie vorausschauend und kompetent. Nach einem Erbfall helfen wir Ihnen bei allen Erbstreitigkeiten, einschließlich der Durchsetzung Ihrer Rechte im Rahmen des Pflichtteils.
Dabei stehen selbstverständlich Ihre persönlichen und individuellen Wünsche immer im Vordergrund – denn Erbrecht ist Vertrauenssache.
Wir informieren Sie umfassend zu den vielfältigen Möglichkeiten und Gestaltungsformen, welche Ihnen bei der Regelung über Ihren Nachlass zur Verfügung stehen – diskret und kompetent.
Gerne gestalten wir für Sie einen Erbvertrag, eine sonstige letztwillige Verfügung oder auch ein gemeinschaftliches Testament unter Eheleuten.
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In unserer Zweigstelle in Nesselwang stehen wir nur nach vorheriger Terminabsprache für Beratungsgespräche zur Verfügung. Eine ständige Präsenz von Rechtsanwälten oder Personal in der Zweigstelle besteht nicht. Die Sachbearbeitung findet an unserem Standort in Kempten statt.
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