Familienrecht

Das Familienrecht befasst sich mit den Rechtsverhältnissen der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.

Weiterhin zum Familienrecht zählen auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungskonstellationen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Das Familienrecht ist sehr umfassend – vertrauen Sie unserem Fachanwalt!

Gerne gestalten wir für Sie einen Ihren Bedürfnissen entsprechenden Ehevertrag und beraten Sie hierzu ausführlich, z. B. welche Vereinbarungen für den Fall einer Ehescheidung bereits vorab getroffen werden können.

Im Falle des Scheiterns einer Ehe stellen sich meist zahlreiche Fragen, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Absicherung der Ehegatten, der Vermögensauseinandersetzung und der elterlichen Sorge bzw. des Umgangsrechts der Eltern mit den gemeinsamen Kindern.

Hier sorgen wir – erforderlichenfalls auch vor Gericht – dafür, dass Ihre Rechte in jeder Hinsicht gewahrt bleiben, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Interessen und des Wohls der Kinder.

Sofern Sie noch keine Vorsorgevollmacht (ggf. mit Patientenverfügung) verfasst haben, beraten wir Sie auch hierzu umfassend und kompetent. Denn auch hier gilt: Vorsorge schafft Sicherheit und vermeidet spätere Probleme.

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