Zivilrecht
Das Zivilrecht ist in erster Linie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Sowohl das Kaufrecht als auch das Werkvertragsrecht sind hier neben zahlreichen weiteren Rechtsgebieten zu nennen; ebenso das allgemeine Schuldrecht und das Sachenrecht (Besitz und Eigentum). Wir beraten Sie gerne – umfassend und kompetent – sowohl bei allgemeinen als auch bei speziellen Fragen betreffend das Zivilrecht.
Unabhängig ob es dabei um einen Kaufvertrag, einen Darlehensvertrag oder einen Werkvertrag geht, ob Sie Herausgabeansprüche, Unterlassungsansprüche oder Schadenersatzforderungen geltend machen oder sich einer unberechtigten Zahlungsaufforderung ausgesetzt sehen – wir stehen Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung vertrauensvoll zur Seite.
Unsere anwaltschaftlichen Leistungen orientieren sich dabei stets an Ihren persönlichen und individuellen Bedürfnissen.
Bürozeiten
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Montag - Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr I 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr |
Terminvereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten jederzeit möglich
In unserer Zweigstelle in Nesselwang stehen wir nur nach vorheriger Terminabsprache für Beratungsgespräche zur Verfügung. Eine ständige Präsenz von Rechtsanwälten oder Personal in der Zweigstelle besteht nicht. Die Sachbearbeitung findet an unserem Standort in Kempten statt.
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Kanzlei Kempten:
Poststr. 7-9
87435 Kempten
Telefon 0831 540799-0
Telefax 0831 540799-99
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Steinach 3
87484 Nesselwang